LG Darmstadt: Pflicht zur Grundpreisangabe auch in allgemein zugänglichem B2B-Shop
Die Preisangabenverordnung (PAngV) soll gegenüber Verbrauchern die Transparenz und Klarheit von Preisangaben stärken. Im rein unternehmerischen Geschäftsverkehr findet sie grundsätzlich keine Anwendung. Ob PAngV-Vorschriften aber in B2B-Shops zu beachten sind, wenn sie allgemein abrufbar sind und Angebote nicht erkennbar auf einen unternehmerischen Erwerberkreis beschränken, entschied jüngst das LG Darmstadt.